Das Trennungsjahr – Ende oder Neuanfang?

Du denkst an Scheidung? Du und dein:e Partner:in habt euch bereits für die Trennung entschieden und ihr befindet euch im Trennungsjahr? Dann gibt es in dieser Zeit einiges zu beachten. Was es mit dem Trennungsjahr auf sich hat; welche familienrechtlichen Grenzen hier existieren und ob ein Beziehungscoaching dabei helfen kann, am Ende wieder zusammenzufinden, statt sich scheiden zu lassen, erklärt Rechtsanwalt Niklas Clamann.

Herr Clamann betreibt eine Kanzlei für Familienrecht in Münster. Dabei hat er sich auf die einvernehmliche Scheidung spezialisiert und betreut seine Mandant:innen vom Scheidung einreichen bis zum gerichtlichen Verfahren und darüber hinaus.

Was ist das Trennungsjahr?

Um sich in Deutschland scheiden lassen zu können, müssen die Eheleute nachweisen, dass ihre Ehe gescheitert ist. Dieser Nachweis erfolgt in der Regel durch den Ablauf des Trennungsjahres und die anschließende Erklärung beider Partner:innen, sich scheiden lassen zu wollen. In Ausnahmefällen, wenn eine:r der Scheidung nicht zustimmt, kann sich das Trennungsjahr bis auf 3 Jahre ausdehnen.

Hintergrund dieser Regelung ist, dass die Ehe nicht nur die Entscheidung zweier Menschen ist, ein Leben lang in Liebe verbunden sein zu wollen. Wenig romantisch ist die Ehe auch ein rechtliches Konstrukt, das durch den Staat besonders unterstützt wird. So heißt es in Art. 6 unserer Verfassung: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.“ Um die Eheleute vor der übereilten Beendigung ihrer Ehe zu bewahren und sie zum Überdenken ihrer Entscheidung zu zwingen, wurde das Trennungsjahr geschaffen.

Was gilt es im Trennungsjahr zu beachten?

Das Trennungsjahr beginnt mit der Aufgabe der ehelichen Gemeinschaft. „Tisch und Bett“ müssen dafür voneinander getrennt werden. Konkret bedeutet das: die Eheleute dürfen keinen gemeinsamen Haushalt mehr führen und keine körperliche Beziehung mehr unterhalten.

Am leichtesten ist diese Trennung durch getrennte Wohnungen zu vollziehen. Der Erfahrung nach stellt diese Handhabung auch den Regelfall dar. Die Eheleute führen dann jeweils in ihrer Wohnung ihren eigenen Haushalt, die eheliche Gemeinschaft ist beendet.

Etwas komplizierter ist das Trennungsjahr in der gemeinsamen Wohnung. Für diese Gestaltung des Trennungsjahres kann es vielfältige Gründe geben; die häufigsten sind wohl ein angespannter Wohnungsmarkt, Geldnöte oder die Schonung gemeinsamer Kinder. Aber auch hier ist eine räumliche Trennung erforderlich. Dazu sind die Räume zum Schlafen und Wohnen untereinander aufzuteilen. Nur einmal vorhandene Räume wie Küche, Bad oder Flur dürfen natürlich weiterhin von beiden genutzt werden. Auch der Haushalt ist getrennt voneinander zu führen. In finanzieller Hinsicht erfolgt die Trennung durch eigene Bankkonten und getrennte Einkäufe. In tatsächlicher Hinsicht haben die Eheleute jeder für sich zu waschen, putzen, kochen und ähnliches. Außerdem muss die Freizeit getrennt voneinander gestaltet werden. Nur eingeschränkt möglich ist diese strikte Trennung auf sehr engem Raum oder mit gemeinsamen Kindern. Die Eheleute müssen hier einen Mittelweg finden, um die eheliche Gemeinschaft so weit wie möglich aufzuheben, aber alle Beteiligten nur so wenig wie nötig leiden zu lassen. Als Faustregel könnt ihr euch merken: Ihr dürft  nebeneinander leben, aber nicht miteinander wohnen. Eure gemeinsame Wohnung dient im Trennungsjahr als WG, nicht als Familienwohnung.

Eine gerichtliche Überprüfung des Getrenntlebens findet in der Regel nicht statt. Stattdessen ist es praktisch ausreichend, wenn beide Eheleute vor Gericht übereinstimmend das Trennungsjahr für absolviert und die Scheidung für gescheitert erklären. In Ausnahmefällen, wenn sich die Eheleute über die Dauer des Getrenntlebens nicht einig sind, können Nachweise angefordert werden. Hier können etwa die Bankdaten, ein neuer Mietvertrag und eine schriftliche Trennungsmitteilung an den/die Partner:in vorgelegt werden. Auch können Zeug:innen zur Wohnsituation befragt werden.

Ist ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr möglich?

Ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr ist möglich – und er ist sogar gewünscht. Das Trennungsjahr dient, wie angesprochen, dazu, dass sich die Eheleute bewusst mit ihrer Trennung und dem möglichen zukünftigen Leben ohne einander auseinandersetzen. Nicht selten kommt es in dieser Zeit zu klärenden Aussprachen und dem Wunsch, die Beziehung zu retten.

Eine Möglichkeit, diese Rettung aktiv anzugehen, ist das Aufsuchen einer/eines Beziehungscoach:in. Im Gespräch zu dritt können die positiven wie negativen Momente, die Sorgen, Streitpunkte und Wünsche auf neutralem Boden und unter fachlicher Anleitung gemeinsam erörtert werden. Die Eheleute sollten sich hier bewusst sein, dass ein „Weiter so“ keine Option ist, haben sie sich doch schon einmal für eine Trennung entschieden. Ein Versöhnungsversuch im Trennungsjahr erfordert daher viel Mut, Arbeit und Ehrlichkeit, kann aber mit einer glücklicheren und langen Ehe belohnt werden.

Im Rahmen solcher Versöhnungsversuche stellt sich die Frage, ob das Getrenntleben und das Trennungsjahr dadurch unterbrochen werden. Die Sorge, dass das Trennungsjahr im Falle des Scheiterns von vorn begonnen werden muss und sich die Scheidung damit weiter herauszögert, hält einige Paare von Versöhnungsversuchen ab. Gesetzlich geregelt ist, dass ein Zusammenleben über kürzere Zeit, das der Versöhnung der Eheleute dienen soll, das Trennungsjahr nicht unterbricht (§ 1567 BGB). Wann von einer kürzeren Zeit auszugehen ist, kann jedoch nicht pauschal für alle Eheleute beantwortet werden. Kriterien können etwa der (erneute) Trennungsgrund oder der Zeitraum zwischen der Trennung und dem Versöhnungsversuch sein. Als Obergrenze kann wohl von einem Zeitraum von ca. 3 Monaten ausgegangen werden.

Das Fazit – Ende oder Neuanfang?

Ob Eheleute während des Trennungsjahres wieder zusammenfinden oder sich nach dessen Ablauf für die Scheidung entscheiden, bleibt allein ihnen überlassen. Mein persönlicher Rat an euch ist: Nutzt diese Zeit zur (gemeinsamen) Aufarbeitung der Trennung und entscheidet euch letztlich frei und bewusst nach eurer eigenen Überzeugung.

Ein empfehlenswertes Trennungscoaching bietet die Praxis für Beziehungscoaching Lorenz www.beziehungscoach-mannheim.de an.